Geräte tauschen – Geld und Energie sparen

Wohnt bei Ihnen ein Stromfresser? Da sind Sie nicht alleine: Viele Haushaltsgeräte sind längst überholt und verbrauchen unnötige Energie.​​ Nutzen Sie das Förderprogramm von SH POWER und tauschen Sie ab 1. Oktober 2023 beispielsweise Ihre alte Spülmaschine oder den Wasserkocher gegen ein neues, stromsparendes Modell aus. So schaffen wir finanzielle Entlastung, Klimaschutz inklusive.​ Machen Sie mit. Alle Einzelheiten zum Förderprogramm und den Richtlinien erfahren Sie hier.​

In 4 Schritten zum Förderbeitrag​

Mit diesem Förderprogramm unterstützen wir den Austausch von alten Geräten durch neue, energieeffiziente Geräte.
Profitieren Sie jetzt – sparen Sie Energie und Geld. Und so funktioniert's:

1. Altes Gerät entsorgen

  • Die fachgerechte Entsorgung des alten Gerätes muss nachgewiesen werden.​
  • Das alte Gerät muss älter als 3 Jahre sein.

2. Neues Gerät kaufen

Der Kauf des neuen Gerätes muss mit einer Kopie der Rechnung nachgewiesen werden. Folgende Angaben müssen darauf ersichtlich sein:​

  • Gerätetyp, Marke und Modell​
  • Bestell- bzw. Kaufdatum​
  • Fachhändler​
  • Rechnungs- und Lieferadresse​
  • Datum​
  • Kaufpreis​

3. Förderantrag stellen

  • Das neue Gerät muss auf der Website www.topten.ch in der Kategorie «Haushalt» aufgelistet sein.​
  • Das neue Gerät muss unseren Bedingungen zu Effizienzklassen für förderberechtigte Geräte entsprechen.​
  • Das zu fördernde Gerät muss im Kanton Schaffhausen gekauft werden.​
  • Die Bestellung oder der Kauf des neuen Gerätes muss während der Laufzeit des Förderprogramms erfolgt sein und darf nicht länger als 30 Tage vor Beantragung des Förderantrages zurückliegen.​
  • Die genannten Voraussetzungen müssen kumulativ und vollständig erfüllt sein. Fehlerhaft ausgefüllte Formulare werden abgelehnt.​
Förderantrag ausfüllen

4. Förderbeitrag erhalten

  • Der Förderbeitrag wird entweder bar oder per Banküberweisung ausbezahlt.​
  • Bei Barauszahlung muss der Förderbeitrag im SH POWER Kundenzentrum an der Vordergasse 38 in Schaffhausen abgeholt werden.​ Für eine Verifikation muss ein Personalausweis vorgezeigt werden.​
  • Bei Banküberweisung füllen Sie Ihre Bankdaten im Formular aus. 
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen des Förderbeitrags und der Bedingungen bleiben vorbehalten.​
  • Teil- und Vorauszahlungen sind nicht möglich.

Das Förderprogramm

Unser Förderprogramm gilt für alle Privathaushalte in unserem Stromversorgungsgebiet. Es wird nur ein Gerät pro Haushalt (pro Stromvertrag) mit 30 % des Nettokaufpreises und maximal mit CHF 500 gefördert. Allfällige Kosten für die Installation werden bei der Berechnung des Förderbeitrages nicht berücksichtigt.​

Das Förderprogramm startet am 1. Oktober 2023 und endet mit der Ausschöpfung des Budgets, oder spätestens am 30. April 2024.​

Förderberechtigte Geräte

  • Backöfen und Steamer der Kategorien A++, A+, sowie A​
  • Induktionskochfelder bis max. 185 Wh/kg Energieverbrauch​
  • Kühlschränke der Kategorie A​
  • Dunstabzugshauben der Kategorien A+++, A++, A+ sowie A​
  • Geschirrspüler der Kategorie A​
  • Kaffeemaschinen der Kategorien A++, A+ sowie A​
  • Wasserkocher mit Temperaturwahl bis 1.5 Liter Füllmenge​
  • Waschmaschinen der Kategorie A​
  • Wäschetrockner der Kategorien A+++, A++, A+ sowie A (ausgenommen Raumluftwäschetrockner)​

Förderantrag jetzt ausfüllen

Füllen Sie das Antragsformular digital aus. Unser Kundenservice erhält es direkt zur Überprüfung.​